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E-Vignette Tschechische Republik
Die Mautgebühren in der Tschechischen Republik werden mit einer e-Vignette über das Zahlungssystem von Edalnice erhoben. Die digitale Vignette ist immer mit einem Fahrzeugkennzeichen verknüpft und kann hier auf vintrica.com erworben werden. Bei vintrica können Sie die elektronische Vignette bequem per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie per Mail eine Bestätigung mit allen relevanten Informationen zu Ihrer Vignette. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können wir Ihnen auch eine Textnachricht mit allen Informationen schicken.
Mautpflichtige Autobahnen
In Tschechien sind die Autobahnen mit „D“ (Dálnice) und die Schnellstraßen mit „R“ (Rychlostní silnice) gekennzeichnet. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Autobahnen und Schnellstraßen in der Tschechischen Republik mautpflichtig.
Ausnahmen
Die folgenden Autobahnabschnitte sind von der tschechischen E-Vignette ausgenommen:
- D0 Prager Stadtring: teilweise mautfrei
- D1 Prag – Brünn (Ausfahrten 182-210)
- D1 Brno – Ostrava (Ausfahrt 354 zur polnischen Grenze)
- D3 Veselí nad Lužnicí Nord – Bošilec (Ausfahrten 104-109)
- D5 Pilsen – Prag (Ausgänge 89-67)
- D6 Cheb – Karlovy Vary (Ausfahrten 162-131)
- D7 Chomutov – Louny (Ausfahrten 18-78)
- D11 Sedlice – Kukleny (Ausfahrten 84-90)
- D35 Sedlice – Opatovice (Ausfahrten 126-129)
- D35 Mohelnice – Olomouc (Ausfahrten 261-276)
- D46 Hněvotín – Olomouc, Slavonín (Ausfahrten 37-39)
- D48 Frýdek-Místek – Dobrá (Ausfahrten 47-54)
- D52 Pohořelice (Ausfahrten 23-26)
- D55 Otrokovice (Ausfahrten 30-32)
Die D2, D5 und D8 können Sie bis zur ersten Autobahnraststätte auch ohne Vignette befahren; erst danach gilt die tschechische Maut.
Karte
Klicken Sie auf die folgende Karte um einen Überblick über die Mautpflicht in der Tschechischen Republik zu erhalten.
Vorschriften für verschiedene Fahrzeugtypen
In Tschechien benötigen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t eine elektronische Vignette für Autobahnen und Schnellstraßen. Kraftfahrzeuge mit weniger als vier Reifen (Motorräder und Dreiräder) benötigen keine tschechische Vignette. Für Anhänger wird keine Maut erhoben.
Daher gibt es nur eine Mautkategorie: Personenkraftwagen bis max. 3,5 Tonnen
Preise und Gültigkeitsdauer
Sie können zwischen den folgenden Gültigkeitszeiträumen wählen:
- 1 Tag
- 10 Tage
- 30 Tage
- 1 Jahr
Die Vignette ist immer bis einschließlich des letzten Tages (23:59 Uhr) des gewählten Zeitraums gültig.
Jahresvignetten können nicht rückwirkend registriert werden und sind immer für ein Jahr gültig.
Die Originalpreise der Vignetten sind in Tschechischen Kronen (Kč, CZK) angegeben. Wir versorgen Sie mit stündlich aktualisierten Preisen in britischen Pfund. Der aktuelle Wechselkurs ist:
1,00 £ = 29 Kč
Bitte beachten Sie, dass beim Online-Kauf Ihrer Vignette über vintrica.com zusätzlich eine Servicegebühr anfällt. Als unabhängiges Mautportal übernehmen wir für Sie die Anmeldung bei den Mautbetreibern. Die Servicegebühr wird im letzten Schritt des Bestellvorgangs ausgewiesen. Alle Vignetten können bis zu 30 Tage im Voraus gekauft werden.
Geldbußen
Wer ohne gültige E-Vignette auf tschechischen Autobahnen unterwegs ist, muss mit empfindlichen Geldstrafen und Bußgeldern rechnen. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Fahrtantritt eine Vignette für Ihre Kategorie zu kaufen. Darüber hinaus sollten Sie die Gültigkeit der elektronischen Vignette vor und nach dem Kauf überprüfen, damit Sie bei Problemen schnell handeln können.
Wie wird die Maut kontrolliert?
Wie in anderen Vignettenländern wird die Maut hauptsächlich durch Videoüberwachung nach Grenzübergängen oder Autobahnauffahrten kontrolliert.
Welche Strafen drohen mir ohne E-Vignette?
In Tschechien werden Verstöße gegen die Mautpflicht mit hohen Geldstrafen geahndet. So werden für das Fahren ohne gültige Vignette Bußgelder von bis zu ca. 730 £ fällig. Wird die Befreiung von der Vignettenpflicht missbraucht, werden Bußgelder von bis zu ca. 6900 £ fällig. Bußgelder werden auch für Kraftfahrzeuge erhoben, die keine eingetragene Ausnahmegenehmigung haben. Die An- und Abmeldung eines Fahrzeugs mit einer Ausnahmegenehmigung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Abmeldung haben Sie eine Frist von 10 Arbeitstagen. Wenn Sie beides versäumen, wird ein Bußgeld in Höhe von ca. £170 verhängt.
Kann ich meine Vignette übertragen?
Ja, Sie können die e-Vignette auf andere Kfz-Kennzeichen übertragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Fahrzeughalter wechselt. Im Falle einer Abschreibung oder eines Diebstahls kann die E-Vignette auf ein anderes Fahrzeug der gleichen Mautklasse übertragen werden.
Welche Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit?
Ab März 2024 sind die folgenden Fahrzeuge in der Tschechischen Republik von der Vignettenpflicht befreit:
- Elektro- und Wasserstofffahrzeuge, die in der Tschechischen Republik zugelassen sind. Eine Anmeldung zur Befreiung ist nicht mehr erforderlich. Für Fahrzeuge, die außerhalb der Tschechischen Republik zugelassen sind, kann eine Befreiung mit einem Formular beantragt werden.
- Beförderung von Behinderten mit einem tschechischen Behindertenausweis des Typs ZTP oder ZTP/P. Die Person, die den Behindertenausweis Typ ZTP oder ZTP/P besitzt, muss bei der Kontrolle anwesend sein. Wer einen nicht von der Tschechischen Republik ausgestellten Behindertenausweis besitzt, gilt nicht als Ausnahmeregelung und ist daher verpflichtet, eine Vignette zu erwerben.
Keine Aufkleber mehr! Keine Stopps mehr!
Mit der digitalen Vignette müssen Sie weder die Autobahn verlassen noch etwas auf Ihre Windschutzscheibe auftragen. Die Kameras scannen automatisch Ihr Nummernschild und verifizieren es im System.
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